Ist Account-Sharing erlaubt und legal?

Wer Videos streamen möchte, kommt an Netflix und Co. nicht vorbei. Im Angebot sind bei Netflix mehrere Abo-Pakete und mit dem Premium-Abo dürft ihr auf bis zu vier Geräten gleichzeitig streamen. Doch dürft ihr euren Netflix-Account teilen?

Wenn ihr Netflix teilen wollt, geht das natürlich nur mit dem Standard oder Premium Account, bei denen ihr mehrere Geräte parallel nutzen könnt. Was ihr dabei beachten müsst, erfahrt ihr hier.

Nach neuesten Zahlen hatte Netflix im Oktober 2017 weltweit 109 Millionen Abonnenten. Zuletzt machte das Unternehmen allerdings Schlagzeilen, weil der Preis anstieg, ohne dass sich die Leistung änderte. Lest dazu auch unseren Blogbeitrag Neue Netflix Abo Kosten. Immer wieder wird der Name des Unternehmen auch für Phishingversuche missbraucht, wie zuletzt, als ihr angeblich Netflix aktualisieren solltet.

Netflix-Account teilen? Was ist erlaubt?

Mit dem Premium-Abo auf vier Geräten gleichzeitig streamen? Wie soll das denn gehen? Wer kann denn als Einzelperson gleichzeitig auf vier Fernsehern/Smartphones/Tablets Filme und Serien anschauen? Es scheint, als sei Netflix zum Teilen gemacht. Wenn ihr euren Netflix-Account teilen möchtet, braucht ihr keine Angst vor Sanktionen von Netflix zu fürchten. Eine Schließung eures Accounts oder sonstige Strafen sind nicht zu erwarten. Denn bislang ist es so, dass ihr je nach Abonnement den Streaming-Dienst auf bis zu vier Geräten gleichzeitig nutzen könnt. Dabei ist es egal, wo diese Geräte sich befinden und wem sie gehören. Das zeigt auch ein Blick in die aktuellen AGB vom Januar 2017.

Dort wird lediglich die kommerzielle und öffentliche Nutzung untersagt. Aber Punkt 5 der AGB sagt: Das Mitglied, das das Netflix-Konto erstellt hat und dessen Zahlungsart mit den Mitgliedsgebühren belastet wird (der „Kontoinhaber“), hat Zugriff auf und Kontrolle über das Netflix-Konto (…). Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern (…), muss der Kontoinhaber immer die Kontrolle über die für den Zugriff auf den Dienst genutzten Netflix-kompatiblen Geräte haben und darf das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht mit Dritten teilen.

Netflix-Account teilen – Was bedeuten die AGB?

Dürft ihr denn nun euren Netflix-Account teilen oder etwa doch nicht? Was bedeutet der Punkt der allgemeinen Geschäftsbedingungen? Letztlich bedeutet es, dass es nicht erlaubt ist, das Passwort oder die Kontoangaben mit Dritten zu teilen. Und weiter: Die Nutzung ist ausschließlich im privaten Rahmen gestattet. Es ist also durchaus möglich, euren Account mit Familienmitgliedern zu teilen, wenn sie sich im selben Haushalt befinden. Wohngemeinschaften fallen dagegen schon in eine rechtliche Grauzone, werden bisher aber von Netflix geduldet. Allerdings sind die Nutzungsbedingungen eher schwammig: Hat ein Elternteil ein Nutzerkonto, dann darf ein Profil beispielsweise auf dem Smartphone des Kindes angelegt werden. Allerdings nur vom Abonnenten selbst, denn nur er darf ja die Zugangsdaten kennen. Da das Elternteil ja stets die Kontrolle über alle Netflix-Geräte haben muss, müsste sich das Kind jedesmal, wenn es das Haus mit dem Smartphone verlässt, von Netflix abmelden. Denn dann befindet sich das Gerät nicht mehr unter der Kontrolle des Kontoinhabers.

Die Vermutung liegt nahe, dass hier lediglich die Interessen der Rechteinhaber eine Rolle spielen. Netflix selbst hat kein Interesse an der Durchsetzung der Regeln, falls das technisch und organisatorisch überhaupt möglich ist. Preislich ist Account-Sharing auf jeden Fall interessant: Gegenüber vier einzelnen Nutzerkonten könnt ihr bis zu 42 Euro sparen. Allerdings: Teilen und kassieren ist ausdrücklich verboten. Ein Konto, vier Nutzer, jeder zahlt 3,50 Euro? Das hört sich praktisch an, ist aber nicht erlaubt. So steht in den AGB: „Sie stimmen zu, Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen … nicht zum Kauf anzubieten…“.

Netflix-Account teilen – so geht’s

Wenn ihr euch also das Abo nicht preislich teilt, dann könnt ihr den Netflix-Account teilen. Das ist erlaubt. Das funktioniert folgendermaßen: Da ihr eure Login-Daten nicht weitergeben dürft, meldet ihr euch auf dem Gerät eurer Freunde bzw. Familienmitglieder an. E-Mail und Passwort werden auf dem Gerät gespeichert, so dass sie künftig nicht mehr eingegeben werden müssen. Dann legt sich jeder Nutzer ein eigenes Profil an. Dafür geht ihr auf „Konto“/„mein Profil“/„Profile verwalten“. Wichtig ist ein eindeutiger Name des Profils, damit es später nicht zu Verwechslungen kommt.

Aber denkt daran: Streamen mehrere Personen im Haushalt gleichzeitig über Netflix Filme, muss eure Internetleitung schnell genug sein. Um in HD zu streamen, benötigt ihr mindestens eine Bandbreite von 5 MBit/s. Für Netflix in Ultra HD sollten es schon 25 Mbit pro Sekunde sein. Das bedeutet: sitzen vier Leute eines Haushaltes gleichzeitig vor vier Fernsehern und schauen Netflix-Serien, braucht ihr dafür eine Geschwindigkeit von 100 MBit pro Sekunde, damit das Bild nicht ruckelt. Sollte Netflix dennoch einmal ruckeln, hilft euch hoffentlich unser Blogbeitrag Netflix ruckelt.